Bezogen auf meinen vorherigen Post muss ich etwas richtigstellen, nachdem ich mich mit meiner Anwältin für Familienrecht unterhalten habe:
Es ist vielleicht doch nicht die beste Wahl, einen Unterhaltstitel zu unterschreiben. Es geht dort um einen vollstreckbaren Titel, aus dem man nicht mehr herauskommt.
Wie gesagt, geht es um die Situation, dass ich kein Geld übrig habe, um das Leben der Mutter Kinder zu finanzieren. Ich möchte meine Verantwortung in der Weise wahrnehmen, die ich mir vorstelle und die zu meinem Leben passt. Da es oft knapp ist, habe ich mich entschlossen, ALG II zu beantragen. Da der Bescheid aber wie üblich verzögert wird, habe ich mich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zusammengesetzt, der mir in dieser Sache rechtlich hilft.
Die Familienrechtlerin hat mir die Sache mit dem Unterhaltsvorschuss aber nochmals erklärt und nach zweieinhalb Jahren Missverständnis lösen sich quasi alle Ängste in Luft auf:
Der Unterhaltsvorschuss häuft sich nicht als ein Berg Schulden an,
sondern es wird nur gesammelt, was gezahlt wurde und im Nachhinein geprüft, ob ich „leistungsfähig“ (klingt wie eine Einschätzung von Zuchtbullen) war und es kann vom Jugendamt der Betrag der in der Zeit über dem Selbstbehalt (von derzeit 1.080€) nachgefordert werden.
Ich bin erleichtert, aber doch irritiert, wie zahlreiche Gespräche mit Anwälten, Beratungsstellen, dem Jugendamt, etc. dieses Bild aufrechterhalten und nicht korrigiert haben.