Unterhaltstitel

Bezogen auf meinen vorherigen Post muss ich etwas richtigstellen, nachdem ich mich mit meiner Anwältin für Familienrecht unterhalten habe:

Es ist vielleicht doch nicht die beste Wahl, einen Unterhaltstitel zu unterschreiben. Es geht dort um einen vollstreckbaren Titel, aus dem man nicht mehr herauskommt.

Wie gesagt, geht es um die Situation, dass ich kein Geld übrig habe, um das Leben der Mutter Kinder zu finanzieren. Ich möchte meine Verantwortung in der Weise wahrnehmen, die ich mir vorstelle und die zu meinem Leben passt. Da es oft knapp ist, habe ich mich entschlossen, ALG II zu beantragen. Da der Bescheid aber wie üblich verzögert wird, habe ich mich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zusammengesetzt, der mir in dieser Sache rechtlich hilft.

Die Familienrechtlerin hat mir die Sache mit dem Unterhaltsvorschuss aber nochmals erklärt und nach zweieinhalb Jahren Missverständnis lösen sich quasi alle Ängste in Luft auf:

Der Unterhaltsvorschuss häuft sich nicht als ein Berg Schulden an,

sondern es wird nur gesammelt, was gezahlt wurde und im Nachhinein geprüft, ob ich „leistungsfähig“ (klingt wie eine Einschätzung von Zuchtbullen) war und es kann vom Jugendamt der Betrag der in der Zeit über dem Selbstbehalt (von derzeit 1.080€) nachgefordert werden.

Ich bin erleichtert, aber doch irritiert, wie zahlreiche Gespräche mit Anwälten, Beratungsstellen, dem Jugendamt, etc. dieses Bild aufrechterhalten und nicht korrigiert haben.

Unterhaltstitel

Unterhaltsvorschuss

Es ist mir ja seit der Trennung ein nicht unerheblicher Dorn im Auge, dass die Kindsmutter nach heutigem Verständnis einfach entscheiden kann: sie sei alleinerziehend.

Dazu muss ich nicht gefragt werden, damit muss ich nicht einverstanden sein. Ich kann dagegen kämpfen und sagen: Ich bin Vater und ich möchte meine Verantwortung für meine Kinder auf diese Art und Weise wahrnehmen, die ich für richtig halte.

Aber nein, sie kann es »machen«, dass ihr Leben mit dem Unterhaltsvorschuss aufrechterhalten wird und meines mit den sich anhäufenden Schulden wirtschaftlich zerstört wird. Wenn es dann darum geht, Zehntausende Euro an das Jugendamt zu zahlen, wo keine Zehntausende Euro sind. Ich habe das Geld nicht, Punkt.

Heute traf ich mich aber mit einem Fachanwalt für Sozialrecht, bei dem es um einen Antrag auf ALG 2 zur Aufstockung der Selbstständigkeit geht (auch hier die Position verändern, sonst passiert nichts;-). Dieser erhellte meinen Horizont in einer Weise, die mich wie der Schlag traf.

Wenn ich einen Unterhaltstitel anerkenne, und das in der Höhe meines durchschnittlichen Einkommens, dann kann ich diese Ausgaben gegenüber dem Amt geltend machen und die Folge ist:

Es häufen sich keine Schulden mehr an!

Ich bin wirklich geschockt von dieser Erkenntnis (und natürlich der Klarheit, dass ich es hätte die ganze Zeit schon so machen können und daher nicht jetzt schon um die 20.000€ Schulden an UHV haben müsste) und muss das erstmal verdauen.

Also, ich habe das Geld nicht. Ich habe gerade soviel Geld, dass es zum Leben reicht, für eine (zu) kleine Wohnung, in der zu nicht unerheblicher Zeit auch meine Kinder mit wohnen. Aber wenn ich Leistungen nach SGB II beantrage, dann werden Ausgaben in Form von Unterhalt übernommen?!?!? Warum sagt einem das keiner? Hiermit sage ich es und hoffe, dass es viele Menschen in einer ähnlichen Situation wie meiner lesen.

Setzt euch mit Anwälten zusammen! Setzt euch mit Sachen wie Beratungshilfeschein, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, Amtsgericht auseinander. Geht los!

Ich geh jetzt los…

–> Achtung, Korrektur im nächsten Beitrag: Unterhaltstitel

Unterhaltsvorschuss